AKTUELL Oktober 2020 | InHerford
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
§ Kita in Teileigentumseinheit erlaubt
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Eine Einrichtung zur Kinderbetreuung in einer als Laden
gewidmeten Teileigentumseinheit ist eine zulässige Nutzung.
Die Privilegierung von Kinderlärm aus dem Immissionsschutzrecht
strahlt auf das Wohnungseigentumsrecht aus.
Eine Wohneinheit darf hingegen im Regelfall nicht als Kindertageseinrichtung
genutzt werden, weil dies mit erhöhtem
Publikumsverkehr einhergeht. Anders kann es wiederum liegen,
wenn eine Wohnung zur Kinderbetreuung durch eine
Tagesmutter genutzt wird.
(BGH, Urteil vom 13.12.2019, V ZR 203/18)
§ Doppeltes Stimmrecht für Miteigentümer
Gilt das Kopfstimmrecht (§ 25 Abs. 2 WEG) hat ein Eigentümer,
der allein Eigentümer einer Einheit ist und an einer
weiteren Einheit als Miteigentümer beteiligt ist, für die ihm
allein gehörende Einheit eine Stimme. Zudem besteht eine
weitere Stimme für die Miteigentümergemeinschaft.
(LG Frankfurt a. M., Urteil vom 13.02.2020, 2-13 S 133/19)
§ Keine Selbstjustiz bei rechtswidriger baulicher Veränderung
Einzelne Wohnungseigentümer können aus ihrem Miteigentum
grundsätzlich nicht das Recht ableiten, von anderen
Wohnungseigentümern oder von Dritten rechtswidrig herbeigeführte
bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen
Eigentums auf eigene Kosten zu beseitigen. Hingegen
können die Wohnungseigentümer beschließen, eine solche
rechtswidrige bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen
Eigentums auf Kosten aller Wohnungseigentümer zu beseitigen.
Im Falle einer zerstrittenen Zweiergemeinschaft kann
der dafür erforderliche Beschluss vom Gericht ersetzt werden.
(BGH, Urteil vom 05.07.2019, V ZR 149/18)
§ Genehmigung nachträglich möglich
Hat ein Wohnungseigentümer eigenmächtig eine bauliche
Veränderung des Gemeinschaftseigentums vorgenommen,
haben die Wohnungseigentümer die Beschlusskompetenz,
dies mit der Maßgabe zu genehmigen, dass der die
Veränderung vornehmende Wohnungseigentümer die Folgekosten
der Maßnahme trägt.
(BGH, Urteil vom 15.05.2020, V ZR 64/19)
MIETRECHT
§ Zustimmung heilt fehlerhafte Mieterhöhung
Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsbegehren des
Vermieters zu, kommt dadurch – unabhängig davon, ob das
Mieterhöhungsbegehren den formellen Voraussetzungen
des § 558 a BGB genügte und materiell berechtigt war – eine
vertragliche Vereinbarung über die begehrte Mieterhöhung
zustande.
(BGH, Urteil vom 11.12.2019, VIII ZR 234/18)
§ Notdienstpauschale nicht umlagefähig
Eine Notdienstpauschale des Hausmeisters zählt nicht
zu den umlagefähigen Betriebskosten, sondern zu den Verwaltungskosten.
Diese muss der Vermieter der Wohnung tragen.
(BGH, Urteil vom 18.12.2019, VIII ZR 62/19)
§ Haftung nicht für jede Gefahrenquelle
Eine vollständige Gefahrlosigkeit der Mietsache kann
vom Vermieter nicht verlangt werden. Dieser muss nur die
Gefahren ausräumen, vor denen ein sorgfältiger Benutzer
sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder
völlig überraschend eintritt oder nicht ohne Weiteres
erkennbar ist (hier für die seit Längerem aufgesprungenen
und hochgedrückten Pflastersteine).
(LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 22.01.2020, 7 S 693/19)
§ Gewerbemieter trägt sämtliche Betriebskosten
Ein Gewerbemieter, der nach dem Mietvertrag „sämtliche
Betriebskosten“ trägt, schuldet auch dann alle von
der Betriebskostenverordnung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
aufgelisteten Kostenarten, wenn sich ihr eine mit
„insbesondere“ eingeleitete Aufzählung einzelner (nicht aller)
Kostenarten aus dem Katalog anschließt. Die jahrelange
Nichtabrechnung einzelner, nicht ausdrücklich genannter
Betriebskosten führt nur bei Hinzutreten besonderer Umstände
zu einer anderen rechtlichen Wertung.
(BGH, Urteil vom 08.04.2020, XII ZR 120/18)
Recht in Kürze