InHerford | Oktober 2020 SERVICE
Nebenkostenabrechnung
bis zum Jahresende erstellen
Verlust der Nachzahlungsansprüche droht
ihre laufenden Vorauszahlungen ab dem Anfang des nächsten
Jahres so lange einbehalten, bis Sie Ihrer Abrechnungspflicht
nachkommen.
Die zwölfmonatige Abrechnungsfrist gilt für alle Mietverhältnisse
über Wohnraum und darüber hinaus auch für Wohnungen, an
denen ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht eingeräumt
ist.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Betriebskostenabrechnung
haben, lassen Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle
beraten. Falls Sie eine Erstellung der Abrechnung durch uns
wünschen, melden Sie sich bitte kurzfristig. Dies gilt insbesondere
dann, wenn wir die Abrechnung Ihrer Immobilie erstmalig
vornehmen sollen. Anderenfalls können wir die rechtzeitige
Erstellung bis zum Jahresende leider nicht mehr zusagen. ■
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Haben Sie die Betriebskostenabrechnungen
für das Kalenderjahr
2019 für Ihre
Mieter schon erstellt?
Anderenfalls wird es
dringend Zeit, dies zu
erledigen. Vermieter
von Wohnraum sind
nämlich gemäß § 556 Abs. 3 BGB verpflichtet, ihren Mietern
innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes
eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen, welche
die von der Rechtsprechung aufgestellten Mindesterfordernisse
erfüllt. Wird die Abrechnung nicht rechtzeitig und in der
richtigen Form vorgelegt, lassen sich Nachzahlungsansprüche
nicht mehr durchsetzen, während sich ergebende Guthaben
der Mietpartei trotzdem ausgezahlt werden müssen. Bei nicht
rechtzeitiger Abrechnung riskieren Sie außerdem, dass Mieter
Bitte versäumen Sie diese wichtige Frist nicht!
Rechtsstreitigkeiten rund
um Haus und Wohnung
Haus, Wohnungs-und Vermieterrechtsschutz
Die eigene Wohnung oder das eigene Haus sind für viele
Menschen ihr wichtigster Rückzugsort. Zu Hause soll der
hektische Alltag ausgesperrt und die Freizeit gemeinsam
mit der Familie oder Freunden in Ruhe genossen werden.
Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten rund um das eigene Haus
oder die eigene Wohnung, ist das besonders ärgerlich, aber
mitunter schnell geschehen. „Ob Streit mit den Nachbarn,
Ärger mit einem fehlerhaften Abgabenbescheid oder der
Eigentümergemeinschaft oder auch den eigenen Mietern
– rechtliche Streitigkeiten kann es überall geben“, so Jan
Jekal, Geschäftsstellenleiter der Provinzial in Herford.
„Beeinträchtigen beispielsweise die Bäume auf dem Nachbargelände
das eigene Grundstück und es ist keine einvernehmliche
Lösung mit dem Nachbarn herzustellen, muss ein Anwalt
eingeschaltet werden. Auch kann es zu Unstimmigkeiten bei
einer Eigentümerversammlung kommen. Ist der Wohnungseigentümer
beispielsweise der Ansicht, dass die umfangreich
beschlossenen Modernisierungsmaßnahmen nicht Gemeinschaftseigentum
betreffen und er sie deshalb nicht mitbezahlen
muss, bleibt oft in letzter Konsequenz nur die Möglichkeit, einen
Anwalt einzuschalten und den Beschluss anzufechten“, so Jan
Jekal weiter. „ Aber auch Schwierigkeiten mit Mietern, die beispielsweise
ihren Mietzahlungen nicht nachkommen, gehören
zur Realität. Da bleibt dem Vermieter dann oft nur noch der Weg
über eine Räumungsklage“, berichtet Jekal. Das sind Kosten,
die Haus- und Wohnungseigentümer unter Umständen mit einberechnen
müssen. „Schutz bietet hier eine Haus- und Wohnungsrechtsschutzversicherung.
Sie übernimmt die Kosten für
rechtliche Streitigkeiten“, so der Geschäftsstellenleiter.
Wer einmal ein Haus gebaut oder eine Wohnung umgebaut hat,
weiß, dass es in der Bauphase zu großen oder kleinen Hindernissen
kommen kann. Planungsfehler oder Baumängel sind leider
keine Ausnahme. Werden sie zu spät entdeckt, kann großer
finanzieller Schaden entstehen. Mitunter bleibt nichts anderes
übrig, als das eigene Recht vor Gericht zu erstreiten. „Vorsorgen
kann man für diese Fälle mit einer „Bauherren-Rechtsschutz-
Versicherung“, ergänzt Jens König, ebenfalls Geschäftsstellleiter
der Provinzial im Martinsgang.
Die Provinzial bietet diese Produkte über ihren Rechtsschutzversicherer,
der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, an.
Für eine ausführliche Beratung rund um den speziell auf Ihre
Mitgliedschaft abgestimmten Versicherungsumfang, wie
auch zu den Sonderkonditionen für die Mitglieder des
VHWG Herford, steht das Team der Provinzial Geschäftsstelle
König & Jekal OHG im Martinsgang 2 in Herford gern zur
Verfügung. ■
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