CORONA Oktober 2020 | InHerford
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Aus dem Verein:
Vermieten in Zeiten der Pandemie
Mitglieder melden nur wenige Mietausfälle
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> Von Martina Wenzel
Geschäftsführerin
Die vergangenen Monate waren für uns alle
mit mehr oder weniger starken Einschränkungen
und Belastungen verbunden. Viele
Menschen hatten aufgrund von Kurzarbeit
weniger im Portemonnaie, Gewerbetreibende
zum Teil deutlich niedrigere und in einigen Branchen zeitweise
gar keine Umsätze mehr. Die Politik hat auf diese Situation
mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ reagiert
und in diesem Rahmen auch Mietern Schutz gewährt, wenn sie
aufgrund Corona-bedingter Umstände ihre Miete in der Zeit vom
01.04. bis zum 30.06.2020 nicht zahlen konnten. Zwar wurde ihnen
weder ein Leistungsverweigerungs- oder Minderungsrecht
zugebilligt, noch wurde die Mietzahlung nicht von Gesetzes wegen
gestundet. Dementsprechend waren die Mietzahlungen, wie
im Gesetz und Vertrag vorgesehen, zum üblichen Zeitpunkt fällig
und Mieter gerieten in Verzug, wenn sie nicht oder nicht pünktlich
zahlten. Verfügt wurde nur eine befristete Kündigungssperre, die
es Vermietern verbietet, wegen Corona-bedingten aufgelaufenen
Mietzinsrückständen aus den Monaten April bis Juni 2020 das
Mietverhältnis zu kündigen. Wegen der in diesem Zeitraum nicht
gezahlten Mieten kann die Kündigung erst nach dem 30. Juni
2022 erklärt werden, wenn die Mietpartei die Rückstände bis dahin
nicht ausgeglichen hat.
Nach Bekanntwerden dieser Regelungen Ende März 2020 erwarteten
wir eigentlich eine große Zahl von Beratungsanfragen
unserer Mitglieder wegen nicht gezahlter Mieten und der weiteren
Vorgehensweise. Tatsächlich waren die Sorgen und das Informationsbedürfnis
unserer Mitglieder anfangs groß. Das hier erstellte,
detaillierte Infoblatt zum Thema „Corona und Vermietung“ wurde
häufig angefordert.
Zu den auch von unseren Mitgliedern vielfach befürchteten Miet-
ausfällen kam es jedoch, zumindest was die Wohnraumvermietung
angeht, kaum.
Es zeigte sich, dass zumindest in dieser Region die Wohnraummieter
weiterhin ihre Miete zahlten, wenn auch zum Teil mit einiger
Verspätung. Mit Ausnahme weniger Einzelfälle mussten keine
Abmahnungen wegen Mietverzuges erteilt werden. Es bleibt
abzuwarten, wie sich die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie
(Kurzarbeit, Arbeitsplatzabbau) zukünftig auswirken und ob die
Bundesregierung, wie von einigen Parteien vorausgesagt, weitere
Corona-bedingte Eingriffe in das Mietrecht vornimmt.
Im Bereich der vermieteten Gewerbeimmobilien kamen nur relativ
wenige Beratungsanfragen zu Corona-bedingt nicht gezahlten
Mieten. Die meisten Gewerberaummieter kamen ihrer Mietzahlungsverpflichtung
weiterhin nach. Probleme gab es überwiegend
bei vermieteten oder verpachteten gastronomisch genutzten
Einheiten, da viele betroffene Mieter und Pächter für mehrere
Wochen überhaupt keine Einkünfte erzielen konnten. Erfreulicherweise
konnte in diesen Fällen meist eine einvernehmliche
Regelung zwischen den Vertragsparteien über eine Stundung der
rückständigen Mieten und in Einzelfällen auch über einen teilweisen
Erlass getroffen werden.
Gerade im Bereich der Gewerbevermietung dürfte nach unserer
Einschätzung das Corona-Problem aber noch nicht ausgestanden
sein. Viele Betriebe konnten sich mittels Rücklagen und
Corona-Nothilfezahlungen während der ersten Monate der Pandemie
noch „über Wasser halten“. Sollte es zu einem weiteren
Lockdown kommen, ist mit größeren Mietausfällen zu rechnen,
die in Fällen der Insolvenz auch nachträglich nicht mehr (vollständig)
einbringbar wären. Insoweit empfehlen wir Vermietern von
Gewerbeeinheiten, die wirtschaftliche Lage von pandemiesensiblen
Geschäftsbereichen besonders zu berücksichtigen und im eigenen
Interesse daran mitzuwirken, dass ihnen ihre guten Mieter
auch zukünftig erhalten bleiben.
Im Vorfeld hatten viele „Immobilien-Experten“ damit gerechnet,
dass die Kauf- und Mietpreise für Immobilien durch die Pandemie
einbrechen würden. Tatsächlich ist dies weder hier vor Ort noch
deutschlandweit bisher feststellbar. Im Einzugsbereich unseres
Vereins steigen die Preise sowohl im Bereich des Verkaufs als
auch im Bereich der Vermietungen weiterhin leicht an, ohne dass
jedoch von einer „Immobilienblase“ gesprochen werden könnte.
Auch die Arbeit unserer Geschäftsstelle war durch die Pandemie
zeitweise eingeschränkt. Wegen der angeordneten Kontaktsperre
fand die Beratung der Vereinsmitglieder in der Zeit vom 23.
März bis zum 23. April 2020 nur schriftlich, per E-Mail oder per Telefon
statt. Die Mitarbeiterinnen waren aber weiterhin werktäglich
erreichbar, sodass alle Beratungsanliegen geklärt und bearbeitet
werden konnten. Inzwischen ist die Geschäftsstelle unter Berücksichtigung
der Hygienevorgaben mit Trennscheiben ausgestattet
worden, sodass die juristische Einzelberatung ohne Mund- und
Nasenschutzmaske möglich ist.
Wir hoffen, dass sich die Auswirkungen der Pandemie für unsere
Mitglieder auch zukünftig in Grenzen halten, sind auch weiterhin
gern für Sie da und helfen Ihnen bei Ihren Haus-Aufgaben. ■
© Moritz Winde/HK