InHerford | Oktober 2020 GUT ZU WISSEN
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Baukindergeld nutzen
Kaufvertrag oder Baugenehmigung bis 31. März 2021 erforderlich
Mit dem Baukindergeld unterstützt der Bund Familien mit kleineren
und mittleren Einkommen beim Erwerb eines Eigenheims.
Die Förderung beläuft sich pro Kind und Jahr über zehn
Jahre hinweg auf € 1.200,00 und kann sowohl für den Kauf
einer Bestandsimmobilie als auch für einen Neubau verwendet
werden. Sie ist aber an klare Fristen gebunden, sodass Familien,
die den Erwerb oder die Errichtung eines Eigenheims
planen, sich jetzt unbedingt beeilen sollten.
Um die Förderung zu erhalten, muss der notarielle Kaufvertrag
für das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung bis
spätestens zum 31. März 2021 unterschrieben sein. Wenn die
Familie bauen möchte, muss die Baugenehmigung bis zu diesem
Termin vorliegen.
Ist diese zeitliche Hürde genommen, können Sie sich mit Ihrem
Umzug noch etwas Zeit lassen. Der eigentliche Antrag
auf Gewährung von Baukindergeld muss innerhalb von sechs
Monaten nach dem Einzug, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember
2023, online bei der Kreditförderanstalt für Wiederaufbau
(KfW) gestellt werden. Der Einzugstermin ist dabei mittels
Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt zu belegen.
Bitte verschenken Sie diese lukrative Fördermöglichkeit, die
sich bei zwei Kindern auf immerhin € 24.000 belaufen kann,
nicht. Bis Ende August 2020 haben schon rund 260.000 Familien
die Förderung für die eigenen vier Wände beantragt. ■
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