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InHerford | September 2018 VERMIETUNG 11 Daten bei/nach Beendigung des Mietverhältnisses Auch wenn das Mietverhältnis endet, haben Sie noch ein Interesse daran, Daten des Mieters weiterhin zu speichern. Für die noch zu regelnden Dinge (Erstellung des Abnahmeprotokolls, Abrechnung der Mietkaution, ggfs. Geltendmachung von Mängelansprüchen) benötigen Sie weiterhin den Namen und natürlich auch die neue Wohnanschrift des Mieters. Auch zur Verarbeitung und Speicherung dieser Daten sind Sie daher unter dem Aspekt der Vertragserfüllung und des berechtigten Interesses berechtigt. Löschfristen Gemäß § 17 DSGVO müssen Sie alle personenbezogenen Daten löschen, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Der Zeitpunkt des Wegfalls hängt also vom jeweiligen Zweck der Datenverarbeitung ab. Hier ist zu differenzieren: Daten von Mietinteressenten, mit denen Sie letztendlich keinen Mietvertrag schließen, müssen Sie unverzüglich, d. h. kurzfristig nach Erteilung der Absage, löschen. Daten, die Vermieteransprüche betreffen, wie z. B. offene Mieten, Schadensersatzansprüche etc., sind mindestens bis zum Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist (drei Jahre zum Kalenderjahresende) aufzubewahren. Für Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen gilt gemäß § 147 Abgabenordnung eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Die Frist beginnt für Mietverträge mit Ende des Kalenderjahres, in dem das Mietverhältnis beendet wurde, und für Betriebskostenabrechnungen mit Ende des Kalenderjahres, in dem die jeweilige Abrechnung  IHRE ANSPRECHPARTNER RA und Notar Achim Depenbrock RA und Notar Bernd Niebuhr RA Kersten Heybrock RAin Stefanie Büscher RA Manfred Utesch RA Sven Hoischen KATENBRINK & DEPENBROCK · Johannisstr. 45 · 32052 Herford · Telefon 05221/92400-0 · Fax 05221/92400-30 kanzlei@ra-katenbrink.de · www.ra-katenbrink.de · Bürozeiten: Mo. – Do. 8 – 13 Uhr sowie 14 – 18 Uhr; Fr. 8 – 14 Uhr NEUE DATENSCHUTZVERORDNUNG MITGLIEDERDATEN SIND GESCHÜTZT Seit dem 25.05.2018 gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Als Mitglied des Vereins der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Herford (VHWG Herford) haben Sie einen Anspruch darauf, zu erfahren, welche Daten wir von Ihnen erheben und verarbeiten, ob wir diese ggf. an andere weitergeben, welche Rechte Sie uns gegenüber im Umgang mit Ihren persönlichen Daten nach dem aktuellen Datenschutzrecht haben und wie lange wir Ihre Daten aufbewahren. Außerdem sollen Sie wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben oder sich einmal beschweren möchten. Diese und weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten erhalten Sie in schriftlicher Form in unserer Geschäftsstelle im Hause Rennstr. 33, 32052 Herford sowie auf unserer Internetseite unter www.vhwg-herford.de/Datenschutz. Gerne senden wir Ihnen die Informationen auch per Post zu. Rufen Sie uns dafür einfach an unter der Telefonnummer: 05221- 15721. Martina Wenzel, Geschäftsführerin © rcfotostock – stock.adobe.com


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