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BRANDSCHUTZ September 2018 | InHerford Was tun, wenn’s brennt? Vorgaben zu Rettungswegen in der Wohnung: Im Ernstfall kann es auf jede Sekunde ankommen Bei einem Wohnungsbrand zählt jede Sekunde. 4 Aber was ist, wenn Flur und Haustür durch Feuer und Rauch versperrt sind? Es muss ein zweiter Rettungsweg da sein, den auch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung nutzen kann. Welche Rettungswege sind in privaten Wohnhäusern vorgeschrieben? „Der erste Rettungsweg ist immer die Eingangstür und die Treppe nach oben“, erklärt Frank Hachemer vom Deutschen Feuerwehrverband in Berlin. Diesen Weg nimmt die Feuerwehr im Regelfall bei einem Wohnungsbrand. Fällt er aus, muss der Einstieg über die Feuerwehrleiter auf dem zweiten Rettungsweg erfolgen. Auch die Bewohner werden dann auf diesem Weg evakuiert. Welche Häuser brauchen einen zweiten Rettungsweg? Das ist in den Landesbauordnungen geregelt und daher regional unterschiedlich. „Einigkeit besteht aber darin, dass jedes Gebäude, das über Aufenthaltsräume verfügt, mehr als nur einen Rettungsweg haben muss, wenn nicht ein teurer Sicherheitstreppenraum gebaut werden soll“, erklärt Hachemer. Das trifft auch auf Einfamilienhäuser zu. Ausgenommen sind lediglich Gebäude, die nur sporadisch von Menschen betreten werden, wie etwa ein Trafohäuschen, in dem nur ab und zu der Zähler abgelesen wird. Wo finden sich die Rettungswege? Sie müssen in jedem Stockwerk vorhanden sein, in dem sich Menschen aufhalten. Also in den Etagen, wo Wohn- und Schlafzimmer, Bad und Küche liegen. Aber auch im Keller oder Dachgeschoss, wenn diese für Wohnzwecke ausgebaut sind. Muss es eine Treppe oder Leiter sein? Es können Außentreppen sein. Die werden aber meist an größeren Gebäuden angebracht. In Ein- oder Zweifamilienhäusern, aber auch in Mehrfamilienhäusern werden in der Regel Fenster oder Balkone als zweite Rettungswege geplant. Aus dem Keller sollten sich die Bewohner im Brandfall über eine Außentreppe oder einen ausreichend großen Kellerlichtschacht retten können. Muss die Feuerwehr auf dem Grundstück parken können? Die Bewohner sollten sich vor Augen führen, dass die Feuerwehr © Gorodenkoff – stock.adobe.com Zufahrtswege und Platz benötigt, um ihre Fahrzeuge und Rettungsgeräte aufzustellen. „Nicht nur auf der Straße behindern parkende Fahrzeuge oft unsere Einsätze“, erklärt Hachemer. Auch auf den Grundstücken selbst gibt es Hindernisse. Wenn beispielsweise rund um das Haus dichte Büsche gepflanzt wurden, ist es schwer, die Rettungsleiter sicher aufzustellen. „Es ist hilfreich, das eigene Umfeld einmal aus der Sicht der Rettungskräfte zu betrachten.“ Welche Pflichten haben die Bewohner? Sie dürfen Fluchtwege nicht verstellen. Hachemer warnt auch davor, auf den Fluren von Mehrfamilienhäusern brennbare Gegenstände abzustellen. Dort fänden sich oft Kinderwagen, Schuhe und andere Dinge, die mit Blick auf den Brandschutz dort nicht hingehörten. „Fangen sie Feuer, versperren sie der Feuerwehr den wichtigen ersten Rettungsweg.“ Nicht allein die Flammen, schon der giftige Rauch sei ein entscheidendes Problem. Auch Balkone werden häufig zugestellt. „Es ist schon okay, wenn dort gefrühstückt oder gegrillt wird. Aber ein Balkon ist kein Lagerplatz. Das ist den meisten Menschen nicht bewusst.“ Bernhard Schuhmacher, Brandschutz-Sachverständiger bei der Prüforganisation Dekra in Stuttgart, ergänzt: „Ein häufiger Fehler ist es auch, Fluchttüren zu verstellen oder gar mit einem Schlüssel abzuschließen“. Der Fluchtweg wird dann bei einem Feuer zur Todesfalle. Fluchttüren müssen im Notfall grundsätzlich ohne Schlüssel von innen nach außen zu öffnen sein. Das Gleiche gilt für Türen zu Tiefgaragen und Hauseingangstüren. Hausordnungen, nach denen diese Türen nachts abgeschlossen werden müssen, sind unzulässig. ■ Quelle: tmn Sicher mit Bublitz® Alarm „ komb. Einbruch-/Rauchmeldeanlage „ völlig montagefrei - Steckdose genügt „ keine Sensoren - kein Elektrosmog „ Bewegungsfreiheit für Mensch & Tier „ Alarm, bevor Täter das Objekt betritt www.bublitz-alarm.de „ Kostenlose Testvorführung vor Ort Sicherheitstechnik Bublitz GmbH · D-59320 Ennigerloh · Telefon +49 (0) 2524 - 92 88 37


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