InHerford - Mai 2021
9 Mai 2021 | InHerford MITEINANDER Essens-, aber keinen Ruß- oder gar Spiritusgeruch abson- dert. Will man aber unbedingt auf dem eigenen Balkon den Grill anwerfen, sind je nach Wohnort unterschiedliche Ein- schränkungen zu beachten. Während die Richter in Bonn das Grillvergnügen einmal monatlich mit vorheriger Ankündigung erlauben (AG Bonn, Az.: 6 C 545/96), ist das Landgericht Stuttgart strenger: Danach ist eine Grilldauer auf Balkon oder Terrasse von dreimal jährlich zwei Stunden von den Nach- barn hinzunehmen (Az.: 10 T 359/96). Bremer dürfen dage- gen von April bis September einmal monatlich grillen, wenn sie die Nachbarn 48 Stunden vorher darüber informieren (AG Bremen, Az.: 6 C 545/96). Nach Auffassung des OLG Olden- burg (Az.: 13 U 53/02) kann es bis zu viermal im Jahr „so- zialadäquat“ sein, zu grillen. Und das Landgericht München entschied, dass das sommerliche Grillen im Garten erlaubt ist, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden (LG München I, Az.: 15 S 22735/03). WAS MÜSSEN RAUCHER AUF DEM BALKON BEACHTEN? Der Balkon gehört zur Wohnung, wie die Küche oder das Wohnzimmer. Auch hier darf ein Raucher sich ganz zu Hause fühlen. Doch das Recht der Mieter auf ihre freie persönliche Lebensgestaltung endet, sobald andere Mieter gestört wer- den. In einem konkreten Fall ging es um zahlreiche Zigaret- ten, die ein Ehepaar täglich auf dem Balkon seiner Wohnung rauchte. Der hochziehende Qualm belästigte die darüber wohnenden Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus. Nachdem sie mit ihrer Klage zweimal gescheitert waren, hat der BGH den Nachbarn grundsätzlich recht gegeben: Mietern darf das Rauchen auf dem Balkon zeitweise untersagt werden. Im Gegenzug muss der Nachbar das Rauchen zu festgeleg- ten Zeiten dulden (BGH, Az.: V ZR 110/14). Auch ein Ehepaar aus Dortmund darf nur noch zu bestimmten Zeiten auf der eigenen Terrasse rauchen. Die Nachbarn hatten beklagt, dass ihnen der Rauch direkt in die Wohnungen ziehe und sie nachts nicht mehr bei offenem Fenster schlafen könnten. Das Gericht hat nun einen „Raucher-Stundenplan“ aufgestellt, der rund um die Uhr gilt. Danach darf auf der Terrasse drei Stun- den lang geraucht werden, gefolgt von einem ebenso langen Rauchverbot. „Jeder hat das Recht, rauchfrei zu wohnen“, sagte der Richter. Mit dem Urteil wurde eine erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund gekippt, nach der es keine Einschränkungen für das Raucher-Ehepaar gegeben hatte, so die ARAG Experten (LGDortmund, Az.: 1 S 451/15). JE SPÄTER DER ABEND, … … desto schöner (und lauter) die Gäste. Sofern es die Corona- Beschränkungen erlauben, darf in den eigenen vier Wänden durchaus mal gefeiert werden. Dabei muss allerdings auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Das bedeutet: Ab 22.00 Uhr gilt auf Balkon und Terrasse Nachtruhe. BLUMENKÄSTEN Viele Mieter verschönern ihren Balkon mit reichlich bunten Blumen. Doch wer Blumenkästen anbringt, sollte wissen, dass diese an der Außenseite des Balkons nicht immer er- laubt sind. Sie können nämlich eine erhebliche Gefahr für Passanten oder unter dem Balkon geparkte Autos darstellen. Daher kann der Vermieter im Einzelfall verbieten, sie an der Außenseite des Balkons zu befestigen. In einem konkreten Fall wollten Mieter an der Außenseite des Stahl- geländers ihres Balkons Blumenkästen aufhän- gen. Der Vermieter unter- sagte dies, denn unter den Balkonen befanden sich viel genutzte Parkplätze. Die Rich- ter gaben dem Vermieter recht. We- nigstens beim Anbringen und Abnehmen bestehe die Gefahr, dass die Blumenkäs- ten herunterfallen, befanden die Richter. Daher müssten sie an der Innenseite des Balkons angebracht werden (LG Berlin, Az.: 655 S 40/12). Anderer Ansicht war aber das Landgericht Hamburg in einem ähnlichen Fall: Demnach müssten die Mieter die Blumenkästen lediglich so befestigen, dass sie auch bei starkem Wind nicht hinabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Ist das ge- währleistet, dürften Blumen- töpfe auch an der Außenseite des Balkons befestigt wer- den (LG Hamburg, Az.: 316 S 79/04). ■ Quelle: ARAG/LifePR © Zeitgugga6897 - stock.adobe.com Wärmezähler Wasserzähler Heizkostenverteiler Abrechnungen Rauchwarnmelder Legionellenprüfung DITSCHUN Wärmemesstechnik GmbH Bielefeld 0521 - 339944 www.ditschun.com Ihre Abrechnung in guten Händen Vermittlung undVerkauf von Immobilien • Miet- undWohneigentumsverwaltung www.heinemann-baessler.de Hämelinger Straße 10 32052 Herford Telefon 05221 - 1019-0 Telefax 05221 - 1019-19
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