„Mein Mann ist ausgezogen...“
Wie sich Scheidung oder Trennung auf das Mietverhältnis auswirken
16
März 2020 | InHerford
> Von Martina Wenzel
Geschäftsführerin
Glück ist zerbrechlich, Beziehungen
scheitern. Was aber passiert mit der bislang
gemeinsam von einem Paar genutzten
Wohnung im Falle der Trennung oder
der späteren Scheidung? Meist erhält der
Vermieter vonseiten desjenigen, der aus der gemeinsamen
Wohnung ausziehen möchte, ein Kündigungsschreiben, mit
dem dieser Mieter seinen Teil des gemeinsamen Mietvertrages
unter Einhaltung der gesetzlichen Dreimonatsfrist oder sogar zu
sofort „kündigt“. Unter Mietern wie auch unter Vermietern ist der
Irrglaube verbreitet, dass sich der ausziehende Mieter damit einseitig
vom Mietvertrag lösen kann. Dies trifft aber nicht zu.
Grundsatz: Einzelner Mitmieter kann nicht kündigen
Bei einer Mehrheit von Mietern kann der gemeinsam geschlossene
Mietvertrag nur von allen Mietern gemeinsam gekündigt
werden. Dies muss nicht zwangsläufig in einem einheitlichen,
von allen Mietern unterschriebenen Schriftstück geschehen,
sondern ist auch mit zwei oder mehreren aufeinander bezogenen
Kündigungsschreiben möglich. Hingegen kann ein einzelner
Mitmieter ein Ausscheiden aus dem Mietvertrag nicht einseitig
durch Kündigung bewirken.
Erhalten Sie als Vermieter ein solches Kündigungsschreiben,
sollten Sie die einseitige Kündigung zunächst als unberechtigt
zurückweisen und mitteilen, dass das Mietverhältnis nur von
allen Mietern gemeinsam gekündigt werden kann. Diese Vorgehensweise
empfiehlt sich besonders dann, wenn es sich
VERMIETUNG
Immer da, immer nah.
Recht haben heißt nicht
immer Recht bekommen.
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