InHerford | März 2020 KAMINÖFEN
Besitzer älterer Feuerstätten müssen
Foto: pixabay
dieses Jahr handeln
Gesetzliche Frist: Modernisierungswelle bei Kaminöfen schreitet voran
11
Wer eine ältere Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt, sollte
bald handeln, sonst droht seinem Kaminofen, Kachelofen oder
Heizkamin Ende dieses Jahres womöglich das Aus. Die „Erste
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“
(kurz: 1. BIm-SchV) besagt nämlich, dass häusliche
Einzelraum-Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995 erfolgte,
nur dann weiter betrieben dürfen, wenn sie die darin festgelegten
Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten.
Nachrüsten, Austauschen oder Stilllegen
Ist das nicht der Fall, so der HKI Industrieverband Haus-, Heiz-
und Küchentechnik e. V., muss die Feuerstätte mit einer entsprechenden
Minderungstechnik nachgerüstet, gegen ein neues
Gerät ausgetauscht – oder aber bis zum 31. Dezember 2020
stillgelegt werden. immerhin ist der Ofen dann bereits mehr als
ein Vierteljahrhundert in Betrieb. Der Fachverband rät daher zu
einer rechtzeitigen Modernisierung, die nicht nur dem Klima hilft,
sondern auch die Heizkosten senkt.
Die letzte Frist hat der Gesetzgeber zum 31. Dezember 2024
gesetzt. Dann sind alle Geräte betroffen, deren Prüfung
zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 erfolgte.
Für alle später in Betrieb genommenen Geräte gelten die
noch strengeren Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV.
Das Jahr der Zulassung steht jeweils auf dem Typschild;
wer unsicher ist, kann auch seinen Schornsteinfeger zurate
ziehen.
Moderne Feuerstätten im Einklang mit nachhaltiger Forstwirtschaft
Die Verbrennungstechnik hat in den vergangenen Jahren enorme
Fortschritte erzielt. Moderne Geräte reduzieren die Emissionen
um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein
Drittel. Anders als bei fossilen Brennstoffen, also Öl oder Gas,
wird beim Heizen mit Holz nur so viel CO2 freigesetzt, wie der
Baum zuvor während des Wachstums gebunden hat. Zudem ist
Brennholz im Regelfall entweder Kronen- oder Stammholz, das
qualitativ schlechter gewachsen und für andere Verwendungen
nicht geeignet ist. Es fällt bei der notwendigen Durchforstung
an. Und da in Deutschland die nachhaltige Forstwirtschaft praktiziert
wird, wachsen gleichzeitig mehr jüngere Bäume nach. So
trägt diese Form der heimischen Wärmeerzeugung nicht zum
Klimawandel bei.
Mehr Informationen auf dem Verbraucher-Portal des HKI unter
www.ratgeber-ofen.de. Hier findet sich auch der Link zu einer
Datenbank, in der über 6.500 Geräte aufgeführt sind und die
Auskunft darüber gibt, ob diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
■
Quelle: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Wärmezähler
Wasserzähler
Ihre Abrechnung in guten Händen
Heizkostenverteiler
Abrechnungen
Rauchwarnmelder
Legionellenprüfung
DITSCHUN
Wärmemesstechnik GmbH
Bielefeld
0521 - 339944
www.ditschun.com
© Pixabay