AKTUELL März 2019 | InHerford
Ausweis mit Ablauffrist
Brauchen Eigentümer neue Energieausweise?
Wer eine Immobilie besitzt,
sollte einen Blick auf den
Energieausweis seines Gebäudes
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werfen. Der Grund:
2018 und 2019 laufen viele
Ausweise ab. Denn die Dokumente
haben grundsätzlich
nur eine Gültigkeit von zehn
Jahren, erklärt die Stiftung
Warentest. Haben Eigentümer
keinen gültigen Energieausweis,
drohen in bestimmten
Fällen hohe Bußgelder.
Hier die Antworten auf wichtige
Fragen zum Thema:
Bei welchen Gebäuden laufen
die Ausweise bald ab?
Betroffen sind zunächst Immobilien
mit einem Baujahr
Mit einem Energieausweis müssen Eigentümer nachweisen, wie effizient
ihre Immobilie ist. Aber Achtung: Er ist nur zehn Jahre gültig.
© Eisenhans – stock.adobe.com
vor 1966, erklärt die Deutsche Energie-Agentur (dena). Für
sie ist seit Mitte 2008 ein Energieausweis verpflichtend, wenn
sie vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Folglich laufen
die ersten Ausweise nun ab. Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966
brauchen seit Januar 2009 einen Energieausweis. Hier werden
ab 2019 die ersten Ausweise ungültig. Vorgeschrieben ist der
Ausweis auch für Gebäude, die seit 1. Oktober 2007 neu gebaut
oder modernisiert wurden. Hier sind die ersten Ausweise
bereits im Oktober 2017 abgelaufen, erklärt das vom Umweltministerium
Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm
Zukunft Altbau.
Müssen Eigentümer nun sofort
einen neuen Ausweis besorgen?
Nein. Einen neuen Energieausweis brauchen Eigentümer
nämlich nur, wenn sie ihr Gebäude verkaufen oder – ganz
oder teilweise – neu vermieten, erklärt die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen. Der Energieausweis muss dann den
Interessenten bei der Besichtigung vorgelegt werden. Auch
für die Immobilienanzeige sind Angaben aus dem Energieausweis
Pflicht. Wer sein Eigentum selbst nutzt oder nicht vermietet,
braucht im Prinzip auch keinen Energieausweis. Auch Baudenkmäler
sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis
zu 50 Quadratmetern sind von der Ausweispflicht freigestellt.
Welche Arten von
Energieausweisen gibt es?
Den Verbrauchsausweis und
den Bedarfsausweis. Für
Letzteren erfasst ein Experte
meist vor Ort den Zustand
von Gebäude und Heizung
und berechnet den Energiebedarf.
Die Kosten belaufen
sich auf mindestens 300
Euro. Die Angaben im Verbrauchsausweis
beruhen auf
den tatsächlichen Verbräuchen
der vergangenen drei
Jahre. Die Kosten liegen hier
zwischen 50 und etwa 100
Euro.
Kann man wählen, welchen
Energieausweis man sich
ausstellen lässt?
Ob Eigentümer den Bedarfsausweis brauchen oder ob sie
mit dem Verbrauchsausweis auskommen, hängt unter anderem
vom Baujahr ab. Wurde der Antrag vor dem 1. November
1977 gestellt, hat das Gebäude weniger als fünf Wohnungen
und erfüllt es die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung
nicht, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Wird die Verordnung
eingehalten, der Bau nach 1. November 1977 beantragt
und gibt es mehr als fünf Wohneinheiten, kann der Eigentümer
wählen, ob es ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis sein
soll.
Was passiert, wenn man sich
nicht an die Vorgaben hält?
Der Verkäufer oder Vermieter ist verantwortlich dafür, dass er
den Energieausweis rechtzeitig vorlegt und übergibt. Wer dies
vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nur unvollständig oder nicht
rechtzeitig macht, riskiert ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall
kann das 15 000 Euro betragen. Gleiches trifft Eigentümer, die
vorsätzlich oder leichtfertig nicht dafür Sorge tragen, dass die
von ihnen zur Erstellung eines Energieverbrauchsausweises
zur Verfügung gestellten Daten richtig sind. ■
Quelle: tmn
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