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Ein Wohnungseigentümer
wird Vermieter
Vermietetes Zuhause
Ihre Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus, vererbt oder
gerade aus Anlagezwecken frisch erworben, steht leer und soll
vermietet werden. Damit sind Sie auf einmal nicht nur Wohnungseigentümer,
sondern auch Vermieter. Als Immobilieneigentümer
müssen Sie für die Verkehrssicherheit Ihrer eigenen
Immobilie selbst sorgen. Damit gehen automatisch gesetzliche
Haftpflichten auf Sie über – und Sie haften unbegrenzt mit Ihrem
gesamten Vermögen. Doch ein Sturm, ein nicht vom Schnee geräumter
Weg oder eine überlaufende Badewanne können Ihre
finanzielle Lage aus dem Gleichgewicht bringen. „Als Vermieter
sollten Sie auf die Auswahl der benötigten Versicherungen ein
besonderes Augenmerk legen und sich hierzu ausführlich beraten
lassen“, raten Jens König und Jan Jekal, Geschäftsstellenleiter
der Westfälischen Provinzial in Herford.
Wohngebäudeversicherung
Unverzichtbar für alle Eigentümer ist die Wohngebäudeversicherung.
Sie sichert Eigentümer bei Schäden am Gebäude
durch Feuer, Hagel, Leitungswasser und Sturm ab. Üblicherweise
wird die Wohngebäudeversicherung von einem eventuell
vorhandenen Verwalter oder der Wohneigentümergemeinschaft
abgeschlossen. „ Prüfen Sie, ob auch Elementarschäden wie
beispielsweise Starkregenfälle und Hochwasser abgesichert
sind“, rät Jekal. Geklärt werden sollte hier auch, ob eine bestehende
Glasbruchversicherung der Eigentümergemeinschaft
auch die zur einzelnen Wohnung gehörenden Glasflächen wie
beispielsweise Fenster und Glastüren absichert.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Als Vermieter empfiehlt es sich für die vermietete Wohnung eine
eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen, wenn
es um vermietetes Eigentum geht. Sie würde einspringen, wenn
beispielsweise die fehlerhaft vom Vermieter angeschlossene
Geschirrspülmaschine stundenlang Wasser in die Wohnung
pumpt. Für diese Schäden müsste der Vermieter die wirtschaftlichen
Folgen tragen. Anders verhält es sich, wenn Schäden
entstehen, die durch das Gemeinschaftseigentum verursacht
werden. Dazu zählen unter anderem das Grundstück, das Treppenhaus
oder das Dach. „Stürzt beispielsweise ein Besucher
im Hausflur aufgrund einer nicht funktionierenden Treppenbeleuchtung
und verletzt sich dabei, können enorme Kosten durch
Schmerzensgeld- oder Rentenanspruchsforderungen entstehen“,
berichtet der Provinzial Geschäftsstellenleiter aus Herford.
„Die für die Wohneigentümergemeinschaft abgeschlossene
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert Sie gegen
diese finanziellen Folgen ab. In der Regel wird auch diese
über den Verwalter der Wohneigentümergemeinschaft abgeschlossen“,
so Jekal weiter.
Privathaftpflicht und Hausratversicherung des Mieters
Viele Mustermietverträge enthalten bereits die Empfehlung,
dass der Mieter eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen
Die richtigen
Versicherungen –
ein wichtiges Thema
für Vermieter.
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sollte. Oft lassen sich die Vermieter die Bestätigung
dafür vorlegen. Diese Versicherung kommt beispielsweise dafür
auf, wenn der Mieter unbeaufsichtigt das Badewannenwasser
einlaufen lässt und das überlaufende Wasser Schäden an der
darunterliegenden Wohnung anrichtet. Ist die Tierhaltung erlaubt,
empfiehlt es sich beim Mieter nach einer bestehenden
Hundehalterhaftpflichtversicherung nachzufragen. Sie würde
unter anderem für Schäden aufkommen, wenn der Vierbeiner
das Parkett oder die Türrahmen der Wohnung zerkratzen sollte.
Auch für den Hausrat, den ein Mieter mit in die Wohnung einbringt,
trägt er allein Sorge. „Zum Hausrat zählt man vereinfacht
all die Dinge, die herausfallen würden, wenn man die Wohnung
auf den Kopf stellen würde. Kommt es zu einem Brand, würde
eine Hausratversicherung des Mieters die Schäden am Inventar
übernehmen“, erklärt Jens König. ■
Immer da, immer nah.
Recht haben heißt nicht
immer Recht bekommen.
ÖRAG
Rechtsschutzversicherung.
Provinzial König & Jekal oHG
Martinsgang 2
32052 Herford
Tel. 05221/3422290
Fax 05221/3422299
koenig-jekal@provinzial.de
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