AKTUELL März 2019 | InHerford
Recht in Kürze
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
§ Recht auf einheitliche
Impressum
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Rauchwarnmelder
Wohnungseigentümer können bei
Bestehen einer landesrechtlichen
Pflicht den zwingenden Einbau und
die Wartung von Rauchwarnmeldern
durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen
auch dann wirksam beschließen,
wenn dadurch Wohnungen
einbezogen werden, in denen Eigentümer
bereits selbst Rauchwarnmelder
angebracht haben. Das Interesse
der Gemeinschaft an der Gebäudesicherheit
steht hier über dem Finanzinteresse
des Einzelnen.
(BGH, Urteil vom 07.12.2018/V ZR 273/17)
§ Altverwalter trifft Abrechnungspflicht
Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung trifft den
Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht
Amtsinhaber ist. Scheidet der Verwalter im Laufe des
darauffolgenden Wirtschaftsjahres aus, schuldet er die Jahresabrechnung
für das abgelaufene Wirtschaftsjahr unabhängig
davon, ob die Abrechnung im Zeitpunkt seines Ausscheidens
bereits fällig war. (BGH, Urteil vom 16.02.2018, V ZR 89/17)
§ Trampolin im „Ziergarten“ erlaubt
Ist eine Sondernutzungspflicht im Garten im Rahmen der
Teilungserklärung als „Ziergarten“ bezeichnet, dürfen dort trotzdem
Kinder spielen. Auch das Aufstellen eines Trampolins ist
grundsätzlich erlaubt.
(AG München, Urteil vom 02.01.2018, 485 C 12677/17 WEG)
MIETRECHT
§ Option nicht Schriftformbedürftig
Die Ausübung zu einer Option zur Verlängerung eines gewerblichen
Mietvertrages ist nicht schriftformbedürftig im Sinne
des § 550 Satz 1 BGB. (BGH, Urteil vom 21.11.2018, XII ZR 78/17)
§ Schwere psychische Erkrankung
schützt vor ordentlicher Kündigung
Kommt ein Wohnungsmieter aufgrund einer schweren
psychischen Erkrankung mit den Mietzahlungen in Rückstand,
so kann er mangels Verschulden nicht ordentlich gekündigt
werden. (LG Kassel, Urteil vom 26.01.2017, 1 S 170/15)
§ Markise ist wieder anzubringen
Der Vermieter muss eine Markise, die bei Abschluss des
Mietvertrages vorhanden war und die er zur Durchführung von
Bauarbeiten entfernt hat, anschließend wieder anbringen.
(AG Nürnberg, Urteil vom 25.08.2017, 29 C 4898/15)
§ Mieter haftet für Schäden
Schäden an der Sachsubstanz
der Mietsache, die durch eine Verletzung
von Obhutspflichten des Mieters
entstanden sind, hat dieser auch nach
Beendigung des Mietverhältnisses
des Vermieters durch Wiederherstellung
oder durch Geldzahlung zu ersetzen,
ohne dass es einer vorherigen
Fristsetzung des Vermieters bedarf.
(BGH, Urteil vom 27.06.2018, XII ZR 79/17)
§ Vermüllung kann fristlose
Kündigung rechtfertigen
Starke Vermüllung einer Mietwohnung
kann den Vermieter zur fristlosen
Kündigung berechtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn
die betroffene Wohnung so verwahrlost ist, dass bereits Substanzschäden,
wie z. B. Schimmelschäden und Wasserflecken
an der Decke der darunterliegenden Wohnung, eingetreten
sind. (AG München, Urteil vom 18.07.2018, 416 C 5897/18)
IMMOBILIENRECHT
§ Kein Anspruch auf Wasserversorgung
durch den Nachbarn
Allein das Vorhandensein von Leitungen, die Grundstücksgrenzen
überschreiten und der Versorgung verschiedener Grundstücke
dienen, begründet keine zwischen den Grundstückseigentümern
bestehende Rechtsgemeinschaft. Eine aus dem
nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis folgende selbstständige
Verpflichtung, das Nachbargrundstück (weiterhin) mit Wasser
zu versorgen, ist nur dann anzunehmen, wenn ein über die
gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der
widerstreitenden Interessen zwingend geboten erscheint.
(BGH, Urteil vom 13.07.2018, V ZR 308/17)
§ Schädlingsbefall kann zu Rücktritt berechtigen
Erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes
kann den Käufer eines Hauses auch dann zum Rücktritt berechtigen,
wenn im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss
vereinbart wurde. Ein Verdacht des Käufers, dass die Balken bereits
seit vielen Jahren von Schädlingen befallen sind, entbindet
den Verkäufer nicht davon, dem Käufer sein konkretes Wissen
über das tatsächliche Bestehen eines Mangels mitzuteilen.
(OLG Braunschweig, Urteil vom 13.09.2018, 9 U 51/17)
InHerford
Magazin des Herforder
Haus-, Wohnungs- und
Grundeigentümervereins e.V.
Ausgabe 1 – März 2019
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