InHerford | Dezember 2019 Sicherheit
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Haus anzuschließen, kann ebenfalls
lebensgefährlich sein, betont der
ZVEH. Ein Fachmann müsse die Anlage
erst prüfen.
Feuerwehr: Hilft Schadstoffe zu
entsorgen
Auch der nächste Schritt ist nicht
Wasser abpumpen oder aufwischen.
Erst einmal sollte man sich im Klaren
darüber sein, ob Heizöl oder andere
gefährliche Substanzen ausgelaufen
sein könnten. Ist das der Fall, rät das
Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe (BBK), die
Feuerwehr zu rufen.
Versicherung: Schäden dokumentieren
und melden
Nun ist die Versicherung dran: Die
Schäden müssen mit Fotos dokumentiert
werden und im Anschluss rasch an den Versicherer
gemeldet werden. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft hin. Für die Folgezeit gilt übrigens:
Handwerker dürfen erst nach Absprache mit der Versicherung
beauftragt werden. Denn die Versicherung muss die
Möglichkeit haben, den Schaden selbst zu begutachten, erläutert
die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wer hier zu hektisch
und schnell handelt, kann unter Umständen seinen Versicherungsschutz
verlieren.
Zusatzversicherung für Schäden am Haus abschließen
Zugleich aber müssen Versicherte die Schäden so gering wie
möglich halten – es sollten keine Folgeschäden entstehen.
Daher müssen überflutete Räume so rasch wie möglich leer
gepumpt und Geräte oder Möbel aus der feuchten Umgebung
geholt werden. Grundsätzlich gilt: Bei Überschwemmungen
am Haus greift der Versicherungsschutz nur, wenn eine Absicherung
für Naturgefahren besteht. Diese Elementarschadenversicherung
müssen Verbraucher zusätzlich zu anderen
Policen abschließen, erklärt der Bund der
Versicherten. Dann ist die Wohngebäudeversicherung
für Schäden am Haus
zuständig. Die Hausratversicherung
greift bei Schäden innerhalb der Immobilie,
etwa bei einer zerstörten Einrichtung.
Schimmelbildung:
Räume schnell trockenlegen
Nun stehen endlich das Abpumpen des
Wassers und das Trocknen durch entsprechende
Geräte an. Auch wenn dies
nicht der erste Schritt bei einer Überschwemmung
ist, sollte nun zügig gehandelt
werden. Denn je schneller die
Räume trockengelegt werden, desto
eher lassen sich Bauschäden und die
Bildung von Schimmel vermeiden, erklärt
das BBK.
Hohe Pegelstände: Gemeinde kann
helfen
Doch es gibt eine Einschränkung: Die
Notfall-Experten betonen, dass bei wirklich
hohen Pegelständen erst mit dem Abpumpen des Wassers
begonnen werden darf, wenn der Grundwasserspiegel ausreichend
gesunken ist. Sonst kann die Bodenwanne des Hauses
beschädigt werden. Wann das der Fall ist, kann etwa die Gemeinde
einschätzen.
Waschmaschine: Freigabe vom Fachmann
Trockengeräte gibt es zum Leihen etwa in Baumärkten. Ob
man Hilfe vom Profi beim Trocknen und Renovieren braucht,
ist abhängig von der Stärke der Überschwemmung und von
den Baumaterialien des Hauses. Grob lässt sich sagen: Alles,
was sich vollsaugen kann, sollte ein Fachmann begutachten.
Dazu zählen etwa Trockenbau-Wände oder Dämmungen. Außerdem
gilt: Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Leuchten
und andere Werkzeuge sollten erst wieder verwendet werden,
wenn ein Fachmann die elektrische Anlage im Haus wieder
freigegeben hat. ■
Quellen: tmn
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