InHerford | Dezember 2019 modernisierung
© epr/Bundesverband Wärmepumpe Pixabay
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Dachdecker überprüfen lassen, ob Abdeckung und Abdichtung
noch funktionsfähig und sicher befestigt sind. Daneben
Nähte, Halterungen für Fallrohre, Laubkörbe oder Revisionsvorrichtungen
warten lassen.
Heiztechnik
Wer nach 30 Jahren noch seine erste Heizungsanlage betreibt,
kann über eine Erneuerung oder Modernisierung nachdenken.
„Wichtig ist, sich vor allem den Heizkessel anzusehen“, sagt
Zink. „Kann er in Verbindung mit innovativer Technik bessere
Leistungen bringen? Oder ist ein Austausch sinnvoll? Können
in Zukunft regenerative Energien genutzt werden?“ Alte Heizungen
sind keine Seltenheit: „In Deutschland stagniert die
Austauschrate von alten Heizkesseln seit Längerem bei drei
Prozent“, erklärt Stephan Langer, Vorstand des Bundesverbandes
des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin bei
Bonn. Das Durchschnittsalter der Heizungen liegt nach Angaben
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei
17,6 Jahren, über ein Drittel ist sogar älter als 20 Jahre. Sogar
eine Austausch- oder zumindest Nachrüstpflicht kann alte Kaminöfen
treffen: Zum Schutz der Umwelt sieht ein Gesetz vor,
dass Kaminöfen, die älter als 30 Jahre sind, nach und nach mit
einem Spezialfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Das
droht Öfen generationsweise – außer sie halten die aktuellen
Grenzwerte für Schadstoffe ein. Ein neuer Stichtag war der 31.
Dezember 2017 für Öfen mit Baujahr bis einschließlich 1984.
Am Jahresende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre
1985 bis 1994 ab. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum
Beispiel für offene Kamine.
Fassade
Wer sein Haus fit für die Zukunft machen will und das Geld zur
Verfügung hat, kann über eine zeitgemäße Wärmedämmung
nachdenken. Typische Materialien der 80er-Jahre sind Putzfassaden,
hinterlüftete Fassaden aus Stein, Ziegel und Blech.
Aber: „Mitunter sind auch schon Mauersteine verwendet worden,
die eine gewisse Dämmwirkung haben, zum Beispiel
Porenleichtziegel“, erklärt Zink. In der Regel erfüllen Häuser
aus dieser Zeit die Ansprüche der 2. Wärmeschutzverordnung,
die von 1984 bis 1995 galt. Und wenn bereits ein Wärmeverbundsystem
vorhanden ist, sollte überprüft werden, ob der
Oberputz noch wasserabweisend ist, rät Rühle. Anderenfalls
sollten Anstrich und Putz erneuert werden.
Fenster und Rollläden
Fenster in solchen Häusern sind zwar auch oft aus Isolierglas,
aber ihr Wärmeschutz ist für heutige Anforderungen nicht mehr
ausreichend. „Ab 1995 wurde Wärmeschutzglas verwendet,
das weitaus bessere Dämmeigenschaften hat“, erklärt Ulrich
Tschorn, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade in
Frankfurt am Main. Wichtig ist, auf den sogenannten Uw-Wert
zu achten, der angibt, wie viel Wärme das Fensterglas und
der Rahmen durchlassen. Oft sind in Häusern aus den 80er-
Jahren die Rollladenkästen auch nicht gedämmt. „Das sollte
unbedingt nachgeholt werden, denn es hat entscheidenden
Einfluss auf den Energieverbrauch“, rät Rühle. Teils können
Heimwerker diese Arbeit sogar selbst erledigen.
Terrasse und Balkon
„Bei Terrassen und Balkonen ist zu prüfen, ob die Abdichtung
noch in Ordnung ist, vor allem unter der Balkon- oder Terrassentür“,
empfiehlt Altbauexperte Zink. Das ist häufig nicht der
Fall. Luft und Feuchtigkeit können folglich ins Haus eindringen.
Besonders gefährdet sind Fliesenbeläge: „Selbst kleine Schäden
sollte man nicht unterschätzen“, betont Zink. ■
Quelle: tmnxxx
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