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SCHULDEN Dezember 2018 | InHerford Verjährung droht zum Jahresende Beschenken Sie nicht die Falschen Das Jahr ist fast vorüber. Haben Sie schon alle Schulden eingetrieben? 4 Auch Ende 2018 werden wieder Forderungen in Millionenhöhe verjähren bzw. verfallen, weil sich Eigentümer und Vermieter nicht rechtzeitig um die Geltendmachung ihrer Ansprüche gekümmert haben. Zum 31.12.2018 verjähren Mietzins- und Nebenkostenvorauszahlungsansprüche aus dem Jahr 2015 sowie Nachzahlungsansprüche aus einer im Jahr 2015 für das Jahr 2014 überreichten Nebenkostenabrechnung. Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2017 müssen dem Mieter bis spätestens zum 31.12.2018 vorgelegt werden, damit der Vermieter noch Nachzahlungsansprüche durchsetzen kann. Für den rechtzeitigen Zugang der Abrechnung sind Sie als Vermieter beweispflichtig. Wenn es knapp wird, empfiehlt sich eine Zustellung per Boten oder unten Zeugen. Geht die Abrechnung nämlich erst im nächsten Jahr zu, sind Sie mit Nachzahlungen aus dieser dauerhaft ausgeschlossen. Wohnungseigentümer müssen dringend handeln, wenn ihnen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft noch Ansprüche zustehen, die im Jahr 2015 entstanden sind, z. B. auf Auskehrung von im Jahr 2015 abgerechneten Hausgeldguthaben. Verjährung vermeiden Eine Verjährung der vorgenannten Ansprüche lässt sich nur vermeiden, wenn Sie noch bis zum Jahresende gerichtliche Schritte einleiten, d. h. Zahlungsklage erheben oder aber ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen (www.online-mahnantrag. de). ■ Näheres zum Thema erfahren Sie auf unserem Infoblatt Nr. 11, das Sie kostenlos in der Geschäftsstelle erhalten. Martina Wenzel, Geschäftsführerin VHWG Herford IHRE ANSPRECHPARTNER RA und Notar Achim Depenbrock RA und Notar Bernd Niebuhr RA Kersten Heybrock RAin Stefanie Büscher RA Manfred Utesch RA Sven Hoischen KATENBRINK & DEPENBROCK · Johannisstr. 45 · 32052 Herford · Telefon 05221/92400-0 · Fax 05221/92400-30 kanzlei@ra-katenbrink.de · www.ra-katenbrink.de · Bürozeiten: Mo. – Do. 8 – 13 Uhr sowie 14 – 18 Uhr; Fr. 8 – 14 Uhr © Sergey Peterman – stock.adobe.com


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