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RECHT Dezember 2018 | InHerford 20 Verschärfung der Mietpreisbremse in Planung Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht weitere Schutzmaßnahmen für Mieter vor Die Bundesregierung hat im September den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley vorgelegten Entwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zu den Themen Mietspreisbremse und Modernisierung im Mietrecht, einschließlich des sogenannten Herausmodernisierens, um. Die Regelungen der Mietpreisbremse sollen verbraucherfreundlicher, besser handhabbar und damit wirksamer werden. Vermieter sollen dazu verpflichtet werden, Mietern vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert darüber Auskunft zu erteilen, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt, beispielsweise eine höhere Vormiete oder eine Modernisierung. Nur soweit diese Auskunft erteilt wird, können sich Vermieter auch später auf diese Ausnahme berufen. Mieter können damit von vornherein besser beurteilen, ob die geforderte Miete erlaubt ist. Die Rückforderung zu viel gezahlter Miete wird vereinfacht. Bislang war es für die hierfür erforderliche Rüge notwendig, dass der Mieter Tatsachen dazu vorträgt, warum die verlangte Miete zu hoch ist. In Zukunft reicht ein einfaches „Ich rüge die Höhe der Miete“ aus. Zu viel gezahlte Miete, die ab Rüge fällig geworden ist, kann dann wie bisher zurückverlangt werden. Auch bei Modernisierungen der Wohnung sollen Mieter zukünftig besser vor sie überfordernden Mieterhöhungen geschützt werden. Der Gesetzesentwurf sieht eine absolute Kappungsgrenze für die modernisierungsbedingte Mieterhöhung von monatlich 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren vor. In angespannten Wohnungsmärkten wird zudem der Satz, mit dem der Vermieter die Kosten einer Modernisierung an Mieter durch eine Mieterhöhung weitergeben kann, für die Dauer von zunächst fünf Jahren von 11 auf 8 Prozent abgesenkt. © Yuriy Shevtsov – stock.adobe.com


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