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InHerford | Dezember 2018 AKTUELL Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW VHWG Herford ist dabei – machen Sie mit! 19  Von Martina Wenzel, Geschäftsführerin Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind eine große Belastung für jeden betroffenen Grundstückseigentümer. Ein Großteil der Ortsstraßen in NRW hat inzwischen ein Alter erreicht, das Erneuerungs- und Ausbaumaßen nötig erscheinen lässt. Natürlich ist es schön, wenn vor der eigenen Haustür die Straße und der Bürgersteig erneuert werden. Die Freude währt allerdings nur kurz, nämlich nur solange, bis der Beitragsbescheid der Kommune bei den Eigentümern eintrifft. Zum Teil sind die Beiträge, die gefordert werden, so hoch, dass die Grundeigentümer sie gar nicht aufbringen können. Insbesondere junge Familien und Grundbesitzer mit schmaler Rente können hierdurch in arge Geldnöte kommen, zumal gerade diese Gruppen nur schwerlich die nötigen Darlehen bei den Banken erhalten. Ungerecht und belastend Die Bescheide nehmen jedoch keine Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Grundstückseigentümers. Darüber hinaus sind sie auch ungerecht. Zum einen ist der wirtschaftliche Sondervorteil, den die jeweiligen Anlieger durch den Straßenausbau gegenüber den sonstigen Straßennutzern haben, nicht wirklich messbar. Zum anderen variieren die Beiträge für vergleichbare Ausbaumaßnahmen von Kommune zu Kommune erheblich, je nachdem, welchen Verteilungsmaßstab die kommunalen Straßenbaubeitragssatzungen vorsehen. Aus den vorgenannten Gründen haben viele Bundesländer die kommunalen Straßenausbaubeiträge inzwischen abgeschafft. In Nordrhein-Westfalen ist ihre Geltendmachung durch die Kommunen aber noch gesetzlich festgeschrieben. Manch ein Bürgermeister oder Kommunalparlament reagiert auf die öffentlich immer wieder geäußerten Bürgerproteste mit Verständnis. So erklärte Tim Kähler, Bürgermeister der Stadt Herford, Ende September dieses Jahres, dass vor dem Hintergrund der derzeitigen öffentlichen Debatte und der unklaren Haltung auf der Landesebene in Herford zunächst keine weiteren Straßenausbaubeitragsbescheide mehr verschickt würden. Dies bedeutet aber nur eine Verschiebung in der Sache und keinen Rechtsverzicht. Ein solcher Verzicht seitens der Stadt wäre nach dem Kommunalabgabengesetz auch gar nicht möglich. Die entsprechenden Regelungen können nur durch den Landtag abgeschafft und/oder geändert werden. Dort hat man bislang (Stand: Redaktionsschluss dieser Ausgabe) das Thema weitgehend gemieden. Volksinitiative effektiver Der VHWG Herford ist für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW. Stattdessen sollen die Kommunen vom Land NRW zweckgebundene Zuweisungen oder einen höheren Anteil an der Steuerquote zur Finanzierung der natürlich weiterhin anfallenden Kosten erhalten. Nun wäre es möglich, selbst eine Unterschriftenaktion, eine Petition oder Ähnliches vorzubereiten. Solche Aktionen und Proteste gab es bereits von vielen Personen und Organisationen. Erzwingen lässt sich damit jedoch nichts. Wir möchten uns daher der vom Bund der Steuerzahler NRW gestarteten Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge anschließen. Mitmachen ist wichtig Eine Volksinitiative gemäß Artikel 67 Absatz 2 Satz 1 der Landesverfassung NRW zwingt den Landtag, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Hierfür gilt es, innerhalb eines Jahres 0,5 % der Stimmberechtigten in NRW zu bewegen, den Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu unterschreiben. Hierfür sind rund 67.000 Unterschriften nötig, eine Hürde, die durchaus bezwingbar scheint. Bitte wirken Sie mit! Die Unterschriftenlisten liegen in der Geschäftsstelle für Sie bereit. Schauen Sie bei nächster Gelegenheit herein, um sich aktiv für dieses wichtige Anliegen einzusetzen. Die hier gesammelten Unterschriften werden dann von uns an den Bund der Steuerzahler NRW weitergeleitet und für die Volksinitiative mitgezählt. Bringen Sie gern auch Ihren Nachbarn, Ihren Mieter und andere Personen zur Unterschrift mit. Unterschreiben kann jeder Bürger, der in NRW mit erstem Wohnsitz gemeldet und wahlberechtigt ist. Schließlich kann es jeden irgendwann einmal treffen. ■ © Moritz Winde/HK © Thomas Söllner – stock.adobe.com


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