InHerford | September 2019 intern
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Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Die
Regierungsparteien CDU, FDP und Grüne möchten lediglich
die Bürgerbeteiligung im Vorfeld verbessern und Härtefälle
durch Ratenzahlungsregelungen und eine Absenkung der
Verzugszinsen von derzeit 6 % auf einen marktüblichen Zins
abmildern.
Die vom Steuerzahlerbund NRW initiierte Volksinitiative hat
bereits mehr als 463.000 Unterschriften für die Abschaffung
der Straßenausbaubeiträge gesammelt und den Kommunen
zur Überprüfung zugeleitet. Damit soll bewirkt werden, dass
sich der Landtag im Sinne der Eigentümer mit dieser Thematik
eingehend beschäftigen muss. Unser Verein fungierte
und fungiert auch weiterhin als lokale Unterschriftensammelstelle
für die Volksinitiative. Es ist jedoch zu befürchten, dass
die Regierungsparteien im Landtag versuchen werden, die
Wirkung der Volksinitiative auszubremsen, indem sie ihren
eigenen Gesetzesentwurf, der lediglich eine Abmilderung
der jetzigen Regelung bei grundsätzlicher Beibehaltung der
Straßenbauausbaubeiträge vorsieht, durch den Landtag
bringt, bevor genügend, von den Städten und Gemeinden
verifizierte Unterschriften der Volksinitiative vorgelegt werden
können. Insgesamt zeigt der Landtag bislang relativ wenig
Interesse an dieser, die Bürger in NRW doch stark beschäftigenden
Von Martina Wenzel
Geschäftsführerin
Im August 2019 haben die Regierungsfraktionen
von CDU und FDP erwartungsgemäß
auf den öffentlichen Druck,
ausgeübt vor allem von der großen
Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler
NRW, reagiert. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen, hat einen ersten Entwurf zur Reform der
Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Geplant ist Folgendes:
- Das Land NRW soll den Kommunen 65 Millionen Euro zur
Verfügung stellen, mit denen die Bürger beitragsmäßig entlastet
werden können.
- Die bisherigen Höchstsätze für die Kostenbeiträge der Anlieger
bei Erneuerung von Straßen, Parkstreifen, Rad- oder
Gehwegen sollen halbiert werden. Beispielsweise dürften die
Anwohner von Anliegerstraßen künftig nur noch mit maximal
40 % der Gesamtkosten der Baumaßnahme belastet werden,
während der bisherige Höchstsatz bei 80 % liegt. Für Haupt-
erschließungsstraßen dürften zukünftig nur noch maximal 30
% der Kosten an die Bürger weiter belastet werden (bisher:
zwischen 30 und 60 %). Entsprechende Regelungen gibt es für
alle weiteren Straßentypen und die dort vorhandenen Nebenanlagen,
wie z. B. Gehwege, Radwege etc.
- Die Doppelbelastung für Eckgrundstücke soll abgeschafft
werden.
- Für besonders große Grundstücke, insbesondere in ländlichen
Regionen, soll eine Tiefenbegrenzung eingeführt werden.
- Eine vorherige Bürgerbeteiligung wird verpflichtend (bisher
nur optional).
- Die Bürger erhalten einen Anspruch auf Ratenzahlung ihrer
Beiträge , über bis zu 20 Jahren zu einem Zinssatz von 2 %
über dem Basiszinssatz.
- Kommunen, die ihre Satzung entsprechend bürgerfreundlich
ändern, können ausgleichende Mittel aus dem Förderprogramm
beantragen.
Die Neuregelung soll nach den Plänen der Regierungsfraktionen
rückwirkend für alle Straßenbaumaßnahmen gelten, die
nach dem 01. Januar 2018 begonnen wurden, wobei es auf
das Datum des Ratsbeschlusses ankommen soll.
Klarstellend:
Was in den Medien zum Teil schon als „richtige Weichenstellung“
gefeiert wird, ist bislang nur ein nur ein Gesetzesentwurf.
Dieser muss noch die parlamentarischen Gremien durchlaufen.
Es bleibt abzuwarten, ob die jetzt ins Auge gefasste Neuregelung
überhaupt in Kraft treten wird, zumal sich die Parteien
im Landtag in dieser Thematik sehr uneinig sind und es auch
innerhalb der einzelnen Parteien und Fraktionen unterschiedliche
Meinungen dazu gibt. Selbst wenn die jetzt geplanten
Regelungen Gesetz würden, ist damit nicht gesagt, dass es
tatsächlich zu finanziellen Entlastungen der Bürger kommen
wird. Jede Kommune müsste dann entscheiden, ob sich der
mit der Beantragung der Fördergelder verbundene erhebliche
Verwaltungs- und Personalaufwand für sie überhaupt rechnet
und von ihr finanzierbar ist. Es ist zu befürchten, dass sich mit
der neuen Regelung eine noch uneinheitlichere und willkürlichere
Situation ergibt, als dies bisher schon der Fall ist und
sich die Beitragsungerechtigkeit noch weiter erhöht.
Auch wenn die jetzigen Planungen vom Ansatz her in die richtige
Richtung gehen, greifen sie nicht weit genug und lösen die
eigentliche Problematik nicht.
Wir als Verein unterstützen daher weiterhin das von der Volks-
initiative und der SPD-Fraktion im Landtag angestrebte Ziel,
die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen insgesamt
abzuschaffen. ■
© Moritz Winde/HK
Frage. Dies zeigte sich, wie Herr Jotzo erläuterte,
auch bei einer Expertenanhörung im Landtag. Bei dieser auf
den Freitag vor Pfingsten in der Mittagszeit terminierten Veranstaltung
befanden sich die meisten Landtagsabgeordneten
schon im Pfingsturlaub. Nur wenige Landtagspolitiker und die
von den einzelnen Parteien geladenen Experten, mehrheitlich
wie die Regierungskoalition gegen eine Abschaffung, waren
gekommen, dafür aber mehr als 300 interessierte Zuschauer,
unter anderem auch eine ca. 50 Personen starke Gruppe aus
Herford, zu der auch Rechtsanwalt Gläsker, Herr Jotzo und
Frau Wenzel sowie einige unserer Vereinsmitglieder gehörten.
Am Ende unserer Mitgliederversammlung war allen Anwesenden
klar, dass hier nur etwas zu bewegen sein wird, wenn der
Bürgerprotest weitergeht und stärker wird.
Wir werden uns auch weiterhin für Ihre Belange einsetzen.
Auch weitere Fahrten nach Düsseldorf (Busfahrt gegen
Kostenbeteiligung) sind angedacht. Wer von Ihnen Interesse
hätte, daran teilzunehmen, kann sich gern mit Frau Wenzel
in Verbindung setzen und seine E-Mail-Adresse und/oder
Telefonnummer hinterlassen, damit wir Sie rechtzeitig über
weitere Veranstaltungen informieren können. ■
Update Straßenbaubeiträge